Waldbrandgefahr!
Sperrungen und Verbote bei Voralarm
Die Kanareninsel La Palma wird im Sommer – und manchmal sogar im Winter – von warmer Luft aus Afrika heimgesucht. Der sogenannte Calima treibt nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Gefahr eines Waldbrandes in die Höhe. Weil es immer weniger regnet, bleibt die Gefahr von Feuern selbst in den Wintermonaten hoch! Aus diesem Grund hat das Inselumweltamt eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen und Beschränkungen festgelegt. Manche gelten immer, mache treten in Kraft, wenn der maximale Waldbrandgefahr-Alarm ausgerufen wird. Inselgäste werden um Verständnis, aber auch um Beachtung gebeten.
Waldbrandgefahr-Alarm: Die öffentlichen Grillplätze bleiben geschlossen.
Waldbrandgefahr-Alarm: Das Wanderwegenetz von La Palma darf nicht mehr begangen werden. Zum Teil gelten Ausnahmen, man muss sich auf der Website der Senderos de La Palma informieren.
Gilt immer: Absolut verboten ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern, Maschinen mit funkensprühenden Maschinen wie Kettensägen, Schweißgeräten, Seitenschneidern etc.
Gilt immer: Strengstens untersagt sind das Abbrennen von Buschwerk, Weideflächen, land- und forstwirtschaftlichen Abfällen sowie Pflanzenresten. Tipp: Als Vorsichtsmaßnahme beim Grillen immer einen wasserführenden Schlauch bereitlegen!
Gilt immer: Überall auf der Insel ist es generell verboten, Streichhölzer, glimmende Zigaretten oder anderes brennbares Material auf den Boden zu werfen. Vorsicht: Auch außerhalb der Container entsorgte Abfälle können im Freiland zu brennen anfangen!
Gilt immer: Achtung, parken Sie nie so, dass sie die Durchfahrt von Löschfahrzeugen behindern könnten – dies gilt auch im Gelände mit Wasserreservoirs in der Nähe! Generell untersagt ist die Fahrt auf Waldwegen.