Tierquälern droht sogar Knast
Im neuen spanischen Tierwohlgesetz wurden Vorschriften und Strafen für TierhalterInnen verschärft
Die Policía Nacional verhaftete im Februar 2023 einen Mann aus Santa Cruz de La Palma, der im Verdacht steht, seine vier Hunde nicht ausreichend gefüttert und in zu kleinen Käfigen untergebracht zu haben – das Ermittlungsverfahren läuft. Ein Spaziergänger hatte die Tiere in ihrem besorgniserregenden Zustand während eines Spaziergangs entdeckt und die Polizei alarmiert. Dieser Vorfall bewog mich dazu, die Sache mit dem Tierschutz in Spanien mal genauer zu beleuchten. Denn Tiere zu misshandeln ist hierzulande bald kein Kavaliersdelikt mehr. Das spanische Parlament hat im Februar 2023 das Ley de protección, derechos y bienestar de los animales verabschiedet – jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Senats.
Ziel des strengen “Tierwohlgesetztes” ist, Missstände in der Haltung zu stoppen, indem Haustiere erstmals als „fühlende Wesen“ eingestuft werden – zuvor waren mascotas per Gesetz nur „Dinge“. Das kommt rund 29 Millionen “Betroffenen” in Spanien zugute – darunter mehr als 9,3 Millionen Hunde, knapp 7,9 Millionen Fische, rund 5,8 Millionen Katzen, mehr als 1,5 Millionen kleine Säugetiere und kanpp 1,5 Millionen Reptilien – die Zahlen sind vom Verband der Tierfutterhertsteller ANFAAC 2022 erhoben worden.
Der Gesetzgeber will Gutes tun, indem nun zum einen die Haltung von zahlreichen Arten verboten ist und empfindliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen verhängt werden können. Als Haustiere erlaubt sind Hunde, Katzen, kleine Nagetiere wie Hamster oder Vögel wie Wellensittiche und Frettchen, aber auch Falknervögel oder Aquarientiere, die nicht im Katalog der invasiven gebietsfremden Arten oder der geschützten Wildtierarten aufgeführt sind. HalterInnen von Tieren, die nicht zugelassen sind, müssen eine Genehmigung beantragen.
Das Wichtigste im neuen Gesetz für die Menschen von Hunden in Kürze: Sie müssen einen Kurs nachweisen, dass sie sich in der Haltung auskennen. Wie der aussieht, steht noch nicht fest. Es heißt, es könnte ein Fragebogen im Internet sein. Eine Haftpflichtversicherung ist künftig für HundehalterInnen Pflicht. Außerdem dürfen die besten Freunde des Menschen nicht länger als 24 Stunden allein in der Wohnung gelassen und nicht auf dem Balkon oder im Keller gehalten werden. Auch das Zurücklassen der Vierbeiner im Auto ist verboten. Laut dem neuen Gesetz müssen Hunde einen Gehorsams- und Verhaltenstest bestehen, um nicht als gefährlich eingestuft zu werden. Wer durchfällt, muss mit einem Maulkorb und kurzer Leine gassi gehen.
News in Sachen Katzen: Straßenmiezen dürfen kastriert, aber nicht mehr getötet werden. Und: Die Gemeinden sind verpflichtet, für die Pflege von Kolonien wilder Katzen Sorge zu tragen. Wer seine Samtpfote länger als drei Tage allein zu Hause lässt, wird bestraft. Zudem müssen KatzenhalterInnen die Tiere sterilisieren und ab einem Alter von einem halben Jahr vom Tierarzt mit einem Mikrochip versehen lassen.
Zum anderen geht das neue spanische Tierwohlgesetz Hand in Hand mit einer Reform des Strafgesetzbuches, so dass nun rigoroses Durchgreifen bei Misshandlungungen von tierischen Schutzbefohlenen möglich ist. Im Fall, dass ein mascota stirbt, droht den TierquälerInnen sogar Gefängnis zwischen 18 und 24 Monaten. Aber bereits Verstöße gegen das Gesetz werden drastisch geahndet: 500 bis 10.000 Euro bei geringfügigem Fehlverhalten der HalterInnen, 10.000 bis 50.000 Euro in schweren und bis zu 200.000 Euro in sehr schweren Fällen.
Auf der Website des Staatsanzeigers kann der komplette Gesetzestext als PDF heruntergeladen werden. Darin steht unter vielem anderen zum Beispel auch noch, dass Freigang-Katzen sterilisiert beziehungsweise kastriert werden müssen.