Wahlen Kanaren 2023
Infos für EU-AusländerInnen
Der nächste Urnengang auf den Kanarischen Inseln findet am 28. Mai 2023 statt. Dabei werden die Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte gewählt, außerdem stehen die Wahlen der Cabildos und des Regionalparlaments an. Für die Kommunalwahlen zugelassen sind neben den Spaniern auch in Spanien wohnende, im Einwohnermelderegister eingetragene Staatsangehörige der Länder der Europäischen Union und der Länder, die mit Spanien ein Abkommen über die Gegenseitigkeit der Stimmabgabe bei Kommunalwahlen unterzeichnet haben.
Für die Staatsangehörigen der Länder der Europäischen Union ist eine förmliche Erklärung über die Bereitschaft, bei den Kommunalwahlen in Spanien zu wählen, erforderlich. Dieser Eintrag ins Wahlregister kann online, per Post oder persönlich im Rathaus des Wohnsitzes abgegeben werden – hier geht es zum erforderlichen Formular.
Das nationale Statistikinstitut INE hat angekündigt, Briefe an wahlberechtigte AusländerInnen zu versenden, um ihnen den Eintrag in das Wahlregister zu erleichtern. In dem Brief wird ein persönlicher Code zugeteilt, den man auf der INE-Website eintragen kann. Die Anmeldungen und förmlichen Erklärungen müssen bis spätestens 30. Januar 2023 erfolgen.
Der Eintrag ins Wahlregister ist nicht notwendig, wenn man bereits per Post auf ein entsprechendes Formular geantwortet oder schon bei früheren Wahlen eine dauerhafte Willenserklärung abgegeben hat. Wer über eine elektronische Unterschrift, die firma electrónica, verfügt und nicht sicher ist, ob er schon im Wahlregister eingetragen ist, kann dies selbst im Wahlregister checken.
Last but not least: 2023 ist in Spanien ein Superwahljahr. Denn im Mai werden die Regionalparlamente der Autonomen Gemeinschaften gewählt, und im Dezember stehen die nächsten Parlamentswahlen an. Spätestens am Sonntag, 10. Dezember 2023, sollen sie stattfinden – der genaue Termin steht noch nicht fest. Dabei geht es um die Besetzung der Sitze im Kongress der Abgeordneten sowie der Sitze im Senat.