Zum 1. Juli wird das Königliche Dekret 1312/2024 verpflichtend
Ferienunterkünfte brauchen eine Registrierungsnummer
Ein Gastbeitrag von Dörthe Onigkeit von Canarias-Travel24
Dies ist eine wichtige Nachricht auch für alle, die auf den Kanarischen Inseln eine Ferienunterkunft vermieten – auch auf Online-Plattformen: Zum 1. Juli brauchen die Urlaubsdomizile eine gültige Registrierungsnummer! Dazu trat in Spanien bereits im Januar 2025 ein an EU-Vorschriften angelehntes königliches Dekret in Kraft, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dörthe Onigkeit hat sich durch dieses umfangreiche Dokument gebissen. Den übersetzten und zusammengefassten Inhalt hat sie in einem Brief an die Kunden ihrer Vermittlungsplattform für Urlaubsdomizile verschickt. Deren Reaktion: »Die Eigentümer wussten von nichts und waren sehr froh über meine Mitteilung«, so Dörthe. Weil die Chefin von Canarias-Travel24 weiß, wie wichtig diese Information für Vermieter ist, hat sie den Text an den Lavastein-Blog weitergeleitet. »Ich will so viele Betroffene wie möglich über die Details des königlichen Dekrets ins Bild setzen, denn von offizieller Seite gab es bisher keine diesbezüglichen Meldungen in den Medien.« Hier ist Dörthes Gastbeitrag.
Liebe Leserinnen und Leser des Lavastein-Blogs,
ich möchte Sie über das Real Decreto 1312/2024 informieren, welches am 2. Januar 2025 in Kraft trat und ab dem 1. Juli 2025 verbindlich ist. Dieses Dekret regelt das Verfahren für das einheitliche Mietregister sowie die Erstellung des digitalen Mietregisters für die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen.
Diese Änderungen betreffen insbesondere die zukünftige Vermietung Ihrer Ferienunterkunft.
Was ist das Real Decreto 1312/2024?
Das Real Decreto 1312/2024 regelt das Verfahren zur Beantragung einer eindeutigen Registrierungsnummer, die jeder Immobilie oder einem Teil davon zugewiesen wird, die zur Kurzzeitvermietung angeboten wird. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Unterkünfte nur noch auf Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com, VBRO etc. inseriert werden, wenn diese eine gültige Registrierungsnummer aufweisen.
Wann wird das Real Decreto 1312/2024 vollstreckbar?
Die Verpflichtungen gemäß dem Real Decreto 1312/2024 sind ab dem 1. Juli 2025 vollständig bindend.
Für wen ist das Real Decreto 1312/2024 verpflichtend?
Das Dekret betrifft sowohl Gastgeber:innen als auch Online-Plattformen, die Kurzzeitvermietungen anbieten oder inserieren. Ein Gastgeber im Sinne dieses Dekrets ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Kurzzeitvermietung über eine Online-Plattform entgeltlich anbietet, sei es auf beruflicher oder nichtberuflicher Basis.
Definition der Kurzzeitvermietung:
Unter Kurzzeitvermietung fallen alle regelmäßigen oder unregelmäßigen Vermietungen von Einheiten für touristische oder ähnliche Zwecke, die eine entgeltliche Entschädigung erhalten, einschließlich sogenannter „Saisonvermietungen“. Auch Privatzimmer sind in diese Definition eingeschlossen und müssen mit einer nationalen Registrierungsnummer versehen werden.
Verpflichtungen des Gastgebers gemäß dem Real Decreto 1312/2024
- Registrierungsnummer beantragen: Gastgeber müssen eine Registrierungsnummer erhalten, um ihre Unterkunft auf Online-Plattformen anbieten zu können.
- Aktualisierung der Unterkunftsinformationen: Änderungen müssen regelmäßig aktualisiert werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
- Kooperationspflicht: Auf Anfragen der zuständigen Behörden müssen die Gastgeber die notwendigen Informationen bereitstellen.
Welche Informationen sind zur Beantragung der Registrierungsnummer erforderlich?
Die Registrierungsnummer wird beantragt, indem folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
- Die genaue Adresse der Unterkunft und die Katasternummer
- Art der Unterkunft und maximale Anzahl der Gäste
- Dokumente, die die Einhaltung regionaler und lokaler Vorschriften belegen
- Angaben zum Gastgeber (natürliche oder juristische Person)
Weitere Details entnehmen Sie bitte Artikel 9.2 des Real Decreto 1312/2024.
Wie erhalte ich die Registrierungsnummer?
Die Registrierung erfolgt über dieses Online-Formular.
Was passiert, wenn der Antrag falsche Angaben enthält?
Sollten Mängel im Antrag oder den Unterlagen festgestellt werden und diese nicht innerhalb von sieben Werktagen behoben werden, wird die Registrierungsnummer gesperrt. In diesem Fall sind die Plattformen verpflichtet, Inserate mit dieser Nummer zu entfernen oder zu deaktivieren.
Muss ich eine Registrierungsnummer beantragen, wenn ich nicht in Spanien wohne?
Ja, auch wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie für Ihre Kurzzeitvermietung eine Registrierungsnummer beantragen, um auf den Plattformen werben zu können.
Was passiert, wenn ich keine Registrierungsnummer erhalte?
Wenn Sie keine Registrierungsnummer erhalten, wird Ihre Unterkunft nicht mehr auf den Online-Plattformen beworben. Die Plattformen sind verpflichtet, Inserate ohne gültige Registrierungsnummer zu entfernen oder zu deaktivieren.
Kosten der Registrierungsnummer:
Die Beantragung der Registrierungsnummer ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 27 Euro zuzüglich Steuern.
Eigentümer sollten die Registrierungsnummer der Unterkünfte bis spätestens 30. Juni 2025 an die Online-Vermittlungen schicken.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung der Registrierungsnummer haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden, der den Antrag für Sie stellen kann. Falls Sie keinen Steuerberater haben, empfiehlt Ihnen Canarias-Travel24 gerne ein Steuerbüro, das die Registrierung für Sie übernimmt. Die Zusammenfassung dieses Gastbeitrags finden Sie noch einmal im FAQ-Bereich von Canarias-Travel24.
Nun wünsche ich viel Erfolg beim Erledigen dieser Verpflichtung!
Ihre Dörthe Onigkeit